Wie geht das mit dem Rezept?

Rezeptabrechnung

Das Sanitätshaus DESINFECTA WUTZKE e.K. ist ein von den Krankenkassen anerkannter und zugelassener Hilfsmittellieferant.

Institutionskennzeichen (IK): IK 33 14 11737

Bei uns können Sie direkt über Rezept abrechnen. Voraussetzung ist die Diagnose und die Verordnung durch den Arzt.

Verordnungsfähigkeit von Inkontinenzprodukten

1. Rechtliche Grundlagen:

§33 SGB V: Hilfsmittel.

Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig

(BSG-Urteil AZ: 3 RK 15/89 vom 07.03.1990). Dieser Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich.

Budget: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!

Zuzahlung: Inkontinenzhilfsmittel gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln.

  • Diese unterliegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht von 10%, maximal 10,- Euro pro Monat je Indikation. Die Verordnung von Inkontinenzhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kommt dann in Betracht, wenn der Einsatz der Inkontinenzhilfen medizinisch indiziert und im Einzelfall erforderlich ist und den Versicherten in die Lage versetzt, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.

Darüber hinaus gibt es anerkannte Fallgruppen, bei denen Inkontinenzprodukte verordnet werden können.

Fallgruppe 1: Inkontinenzprodukte ermöglichen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (BSG-Urteil vom 07.03.1990, AZ 3 RK 17/88; 3 RK 15/88)

  • Vermerk auf Rezept: (Menge/ Produktname...) Wegen Inkontinenz zur Ermöglichung der Teilnahme am Leben der Gemeinschaft

Fallgruppe 2: Im Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit (BSG-Urteil vom 13.05.1982, AZ 8 RK 8/81)

  • Vermerk auf Rezept: (Menge/ Produktname...) In Zusammenhang mit z.B. Dekubitusbehandlung

Fallgruppe 3: Prävention bei schweren Funktionsstörungen (BSG-Urteil vom 13.05.1982, AZ 8 RK 8/81)

  • Vermerk auf Rezept: (Menge/ Produktname...) Wegen Inkontinenz zur Prävention von Hautkrankheiten bei Demenz

Ist eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen unabhängig davon, ob sich der Betroffene in häuslicher Umgebung aufhält oder in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht ist.

Inkontinenzprodukte sind Hilfsmittel und fließen nach § 84 SGB V nicht in das Arzneimittelbudget mit ein!

2. Zuzahlung:

Von den Krankenkassen wurden einheitliche Festbeträge für die aufsaugende Inkontinenzversorgung festgesetzt. Wenn Sie ein Produkt wählen, welches den Krankenkassen-Festbetrag übersteigt, zahlen Sie, zusätzlich zum gesetzlichen Eigenanteil, eine Zuzahlung in Höhe des Differenzbetrages.

Bundeseinheitliche Festpreise der Kankenkassen ab 1. Januar 2007:

Hilfsmittelnummer

Bezeichnung

Festbetrag

15.25.01

Inkontinenzvorlagen (pro Stück)

15.25.01.0...

Vorlagen normale Saugstärke

0,29 EUR

15.25.01.2...

Vorlagen hohe Saugleistung

0,43 EUR

15.25.01.3...

Rechteckvorlagen Größe 1 (20 x 40 cm)

0,19 EUR

15.25.01.4...

Rechteckvorlagen Größe 2 (20 x 60 cm)

0,23 EUR

15.25.01.5...

Vorlagen für Urininkontinenz

0,21 EUR

15.25.02

Netzhosen für Inkontinenzvorlagen (pro Stück)

15.25.02

Netzhosen, Größe 1 und 2

0,79 EUR

15.25.03

Saugende Inkontinenzhosen (pro Stück)

15.25.03.0...

Inkontinenzhosen, Größe 1 (50-80 cm Umfang)

0,49 EUR

15.25.03.1...

Inkontinenzhosen, Größe 2 (70-110 cm Umfang)

0,51 EUR

15.25.03.2...

Inkontinenzhosen, Größe 3 (100-150 cm Umfang)

0,69 EUR

Die Hilfsmittelnummern sind bei den entsprechenden Artikeln in der Artikelbeschreibung hinterlegt.
Hinweis:
Wir überarbeiten derzeit unsere im Shop angebotenen Produkte für die Rezeptabrechnung. Sie werden in den Produktbeschreibungen noch nicht überall die zugeordneten Hilfsmittelnummern für die rezeptfähigen Produkte finden. Bitte beachten Sie auch, dass nicht alle Produkte rezeptfähig sind.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot erstellen.

Für die Abrechnung beachten Sie bitte folgende Abwicklungsvariante.
Als Privatpatient rechnen Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Hierfür erhalten Sie von uns die Rechnung in zweifacher Ausführung.

3. Abwicklung

Bitte füllen Sie folgende Erklärung aus und senden uns diese gemeinsam mit Ihren Rezept per Post zu. Sie erhalten Ihre Hilfsmittel umgehend zugestellt. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

Ist für Ihr Hilfsmittel eine Zuzahlung - Eigenanteil - ersichtlich (den Hinweis finden Sie dazu in der jeweiligen Produktbeschreibung), wird Ihnen diese zusammen mit Ihrem gesetzlichen Zuzahlungsbetrag, falls nicht befreit, in Rechnung gestellt.

Die Rechnung erhalten Sie zeitgleich mit der Lieferung Ihrer Hilfsmittel zugestellt.

Wir liefern zu den bei uns angegeben Normalpreisen und Versandkosten, nicht aber zu Angebotspreisen. Unsere Preise sind für Sofortkauf und Barzahler hinterlegt.
Zum Ausdrucken klicken Sie bitte auf dieses Formular (Zur Anzeige benötigen Sie einen PDF-Reader). Es öffnet sich ein neues Fenster.

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Rezepte sind vom ausstellenden Arzt bitte vollständig, wie oben, auszufüllen. Rezepte, welche abweichend fehlerhaft oder unvollständig sind, können von uns nicht bearbeitet werden.
WICHTIG
: Artikel, Menge, Größe, Hilfsmittelnummer, Indikation, ggf. Zeitraum


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